Cannabis Teillegalisierung in Deutschland

Cannabis Teillegalisierung in Deutschland

Die Legalisierung von Cannabis ist in mehrere Säulen unterteilt.

Seit dem 1. April 2024 hat Deutschland neue Regelungen für den privaten und gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis eingeführt (Säule 1). Diese Änderungen sind Teil einer umfassenden Reform zur Legalisierung von Cannabis für den Eigenkonsum. Hier sind die wichtigsten Punkte der neuen Gesetzgebung:

1. Säule:

  • Privater Anbau: Erwachsene dürfen nun bis zu drei weibliche blühende Cannabis-Pflanzen pro Person anbauen. Diese Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden, beispielsweise durch Anbau in verschlossenen Räumen oder auf abgeschlossenen Grundstücken.
  • Besitz und Konsum: Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen und bis zu 25g mit sich führen. Der Konsum ist in Sichtweite jedoch in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und anderen jugendnahen Einrichtungen verboten. Auch in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln ist der Konsum untersagt.
  • Strafen bei Verstößen: Verstöße gegen die neuen Regelungen, wie der Anbau von mehr als der erlaubten Anzahl an Pflanzen oder der Verkauf ohne Lizenz, werden weiterhin strafrechtlich verfolgt. Die Strafen können Geldbußen oder, in schweren Fällen, Freiheitsstrafen umfassen.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Schwarzmarkt für Cannabis zu reduzieren, den Jugendschutz zu verbessern und den Konsum sicherer zu machen. Die Reform wird von einer breiten Öffentlichkeitskampagne begleitet, die über die Risiken und den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis aufklärt.

In den nächsten schritten soll unter anderem geregelt werden wie Cannabis verkauft und vertrieben werden darf. Dazu soll es erstmal regionale Modellversuche geben.

2. Säule: Regionales Modellprojekt mit kommerziellen Lieferketten

Die zweite Säule führt die Ansätze aus dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 weiter und setzt diese in einem wissenschaftlich konzipierten, regional und zeitlich begrenzten Modell um. Unternehmen können Genusscannabis in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen produzieren, vertreiben und in Fachgeschäften an Erwachsene abgeben. Ziel ist es, die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf Gesundheit, Jugendschutz und den Schwarzmarkt zu untersuchen.

  • Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre ab Beginn der eingerichteten Lieferkette.
  • Die Abgabe ist räumlich begrenzt auf bestimmte Kreise/Städte in mehreren Bundesländern (Opt-in-Ansatz).
  • Es wird geprüft, ob unter strengen Jugend- und Gesundheitsschutzvorschriften die Abgabe von Edibles erlaubt werden kann.
  • Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Ergebnisse werden den europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt.
  • Der Gesundheits- und Jugendschutz orientiert sich am Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022.
Zurück zum Blog